Glossar
Mit der Konto-/Depoteröffnung wird zwischen Bank und Kunde eine Geschäftsvereinbarung begründet. Mit der Unterzeichnung des Kreditantrages erklärt sich der Kunde auch mit den AGB einverstanden.
Auf Grundlage des Konsumkreditgesetzes haben die Kreditgeber die Informationsstelle für Konsumkredit IKO gegründet. Die Statuten der IKO sind vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement genehmigt.
Das per 01.01.2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) bildet die Grundlage für alle Privatkreditverträge. Dieses Gesetz ist auch Grundlage für:
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